Geschichte & Geschlechter

Geschichte
Schon im ersten Jahrtausend nach Christus schlossen sich die Bewohner der damaligen Siedlungen zu Gemeinschaften zusammen, um miteinander Wald und Feld zu nutzen. Für die Region am oberen Zürichsee belegen im ausgehenden 13. Jahrhundert schriftliche Dokumente die genossenschaftliche Nutzung von Wald und Weide.
Die Dorfgenossen von Pfäffikon waren die wichtigste Siedlergruppe. Ihnen schlossen sich bis ins 17. Jahrhundert die Leute von Hurden und jene am Nordhang des Etzels an. Die ältesten Satzungen der Genosssame Pfäffikon (heute Korporation Pfäffikon genannt) dürften im 15. Jahrhundert entstanden sein, ihre Überlieferung setzt allerdings erst 1603 ein.
Handschriftliche Pergamenturkunde
Die älteste Urkunde der Korporation Pfäffikon stammt aus dem Jahr um 1550.
Seit je ist die Korporation Pfäffikon eine Gemeinschaft einiger Familien. Ihr Bestand war einem ständigen Wechsel unterworfen. Von den elf Geschlechtern, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch dorfgenössig, also Mitglied der Korporation waren, starben vier aus: Beul, Meyenberg, Kengelbacher und Wyder. Bis heute Mitglieder der Korporation Pfäffikon sind die Geschlechter Feusi, Gresch, Hiestand, Jäger, Steiner, Walder und Wild. In den Anfängen der Korporation kam es öfters vor, dass sich Personen ins „Dorfrecht“ einkauften. Um 1669 hörte diese Praxis auf. Seither war es den männlichen Nachkommen der Genossen vorbehalten, Mitglied zu werden. Die Voraussetzungen, die erfüllt sein mussten, wechselten öfters. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts konnte ein Sohn mit dem 24. Lebensjahr den Antrag auf Aufnahme stellen, sofern er – wie seit alters her üblich – Bürger von Freienbach war, in der Schweiz seinen Wohnsitz hatte und aus einem der bestehenden Korporationsgeschlechter stammte. Seit 1992 werden auch weibliche Nachkommen Mitglieder, und seit 2005 werden ebenso die Nachkommen der Korporationsbürgerinnen aufgenommen.
Neben dem Geschlecht gab es stets ein zweites Kriterium für die Mitgliedschaft: Das Leben im Dorfrecht, das heisst, in dem von der Korporation definierten Gebiet. Ein Bürger, der das Dorfrecht verliess, verlor auch das Mitbestimmungs- und Nutzungsrecht. Kehrte er ins Dorfrecht zurück, konnte er wieder mitbestimmen und am Nutzen teilhaben. Während der Genossenkreis anfänglich nur gerade das eigene Dorf umfasste, weitete er sich anfangs des 19. Jahrhunderts auf die ganze Welt aus, wurde 1895 aber wieder eingeengt auf die Schweiz.
Heute sind die Zulassungskriterien: die unmittelbare Abstammung von einem Korporationsmitglied, das Erreichen des 24. Altersjahrs im Aufnahmejahr und der Wohnsitz in der Schweiz. Dadurch vermehrten sich die im Stammregister eingetragenen Bürgernamen von einst sieben auf heute über 200. Zählte die Korporation 1818 noch 69 Mitglieder, waren es 1956 bereits 191. Ende 2001 waren 258 Frauen und 258 Männer eingetragen. Der Bestand 2010: 991 Mitglieder, 2016: 1159 Mitglieder.
12. 9. 2007, Hans Stadler-Planzer
Mitgliederbestand
Mitgliederbestand | Männer | Frauen | Total |
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01.01.2022 | 640 | 648 | 1288 |